RASW Schulungs- module

11.2.3.1b Schulungsinhalte gem. Modulsystem Vers. 3.1

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
  • praktische Einweisung
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
  • Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den
  • Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen

FAQ

  • Kompetente und anerkannte Ausbildungen sind grundsätzlich behördlich zugelassen. Die RASW hat zusätzlich eine sogenannte AZAV-Zertifizierung, die es ermöglicht, dass die Arbeitsagentur/das Jobcenter Ihre Ausbildung bei der RASW finanziell übernimmt. 
  • Ja, die gibt es. Wenn Sie derzeit arbeitslos sind, können Sie Ihre Ausbildung über eine sogenannte AZAV-Maßnahme von der Arbeitsagentur/dem Jobcenter finanzieren lassen. Aber auch dann, wenn Sie derzeit in Vollzeit tätig sind und mit der zusätzlichen Ausbildung die Chance auf ein besseres Entgelt und einen sichereren Job haben, wird die Finanzierung unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.
  • Das hängt natürlich ganz davon ab, welche Aus- oder Fortbildung Sie anstreben. Eine Sachkundeprüfung nach § 34 a können Sie in der Regel schon nach einer kurzen Schulung durchführen, eine Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft oder zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert entsprechend länger. Kontaktieren Sie uns gerne für individuelle Informationen.
  • Wichtig ist, mit einem System zu arbeiten, das kontinuierlich dazulernt, also immer auf dem aktuellen Stand ist. Das ORS, also Operative Röntgensystem der RASW, verfügt über einen ständig wachsenden Bilderpool von aktuell 45.000 Bildern – und bei gesetzlichen Änderungen oder neuen Herausforderungen in der Sicherheitsbranche aktualisiert sich das System automatisch.
  • Das System ist authentisch und funktioniert wie eine Original-Röntgenanlage an Flughäfen oder in anderen Kontrollbereichen in zum Beispiel öffentlichen Gebäuden. Das hat den Effekt einer realistischen Arbeitssituation, in der man effektiv lernen kann. Das ORS ist nicht umsonst eines von wenigen vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Systemen für die obligatorische Weiterbildung von Personal in der Luftsicherheit. 
  • Als Kontrollkraft in der Aus- und Weiterbildung profitiert man vor allem von den Praxiserfahrungen der Ausbilderinnen und Ausbilder. Fragen Sie nach den Kompetenzen und der Zertifizierung von Trainern, bevor Sie sich zu einer Schulung anmelden. Die RASW zum Beispiel hat fünf zertifizierte, festangestellte Ausbilder und nutzt deutschlandweit das komplette Netzwerk an zur Verfügung stehenden Trainerinnen und Trainern. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Ausstattung der Schulungsräume. In den Ausbildungseinrichtungen der RASW stehen originalgetreue Nachbauten der Kontrollstrecken des Flughafens Düsseldorf – zur Simulation einer echten Arbeitssituation.
  • Die RASW bietet Schulungsmodule für eine individuelle Weiterbildung. Wir holen Sie da ab, wo Sie gerade stehen, und bilden Sie professionell aus und weiter. Kontaktieren Sie uns.
  • Natürlich können Sie das. Dafür bilden wir Sie professionell aus. Wenn Sie
    Interesse an einer sinnvollen und gut bezahlten Aufgabe und Sicherheitsbewusstsein haben, sind Sie mehr als willkommen.

Operatives Röntgensystem (ORS)

Das Thema Mitarbeiterfortbildung hat auch nach der Ausbildung weiter zentrale Bedeutung: So wird der Qualitätsstandard durch regelmäßige Weiterbildung gewährleistet. Das kontinuierliche Üben der Röntgenbilderkennung ist eine obligatorische Fortbildungsmaßnahme, die wir mit Zeiterfassung und Lernzielkontrollen durchführen. Bei der RASW ermöglichen wir termingerechte Fortbildungen und Bewertungstests zur Dokumentation von Rezertifizierungen. Im ORS-Online-Portal besteht die Möglichkeit der Verwaltung von zum Beispiel Zertifikaten aller Art wie etwa Befähigungszeugnissen, ZÜP, Sachkundenachweisen, etc.

Fotorealistisch und sicher: das Operative Röntgensystem

Unser ORS-Online-Portal ist einer realen Röntgenanlage nachempfunden und absolut zugriffssicher durch die Identifikation mittels Benutzernamens und Passwort und alternativ durch einen angeschlossenen Fingerprint-Scanner. Das System verfügt über 45.000 Bilder, an denen fotorealistisch trainiert wird. Nahezu alle denkbaren Situationen können hier nachgestellt werden. Bei unserem Schulungssystem handelt es sich um ein selbstlernendes System, das selbstverständlich von uns um Neuerungen wie Gesetzesauflagen und Erfahrungswerte kontinuierlich aktualisiert wird.
Unser ORS ist eines von wenigen vom Luftfahrt-Bundesamt national zugelassenen Systemen für die obligatorische Weiterbildung von Personal in der Luftsicherheit.
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Sicherheitskonzepte

Wissen Sie, wie sicher Ihr Unternehmen ist? Oft sind es nur kleine Schwachstellen oder fehlende Details, die Risiken darstellen. Die Sicherheitsberater der RASW betrachten Ihre individuelle und aktuelle Situation strategisch und ganzheitlich. Als Maßnahme im Rahmen einer Qualitätssicherung oder auch
zu speziellen Anlässen prüfen wir alle sicherheitsrelevanten Aspekte in Ihrem
Unternehmen und erstellen Ihnen auf Basis einer Analyse ein individuelles
Sicherheitskonzept. So unterstützen wir Sie im Rahmen von Controlling und Revision.

Die folgenden Aspekte werden bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes berücksichtigt:

  • Mitarbeiter (Freundlichkeit, Arbeitsweise, Aufmerksamkeit, Durchsetzungsvermögen)
  • Technische Sicherungsanlagen (Funktionsfähigkeit, korrekter Einsatz, Sinn)
  • EDV-Anlagensicherheit (Netzwerksicherheit, Passwörter, Sensibilisierung für Social Engineering)
  • Sicherheitskonzepte (Plausibilität, Durchführbarkeit, Umsetzung)
  • Qualifikation der Gewerbetreibenden (im Kundenauftrag)
  • Qualifikation der Sicherheitsmitarbeiter
  • Anzahl des Personals (z. B. bei Großveranstaltungen)
  • Cybersicherheit in der zivilen Luftfahrt

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Sicherheitswirtschaft

Sicherheit als Dienstleistung ist in Deutschland ein gigantischer Wachstumsmarkt mit Chancen und Risiken. Wir bei der RASW haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sicherheitsdienstleister dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Dabei ist die Bandbreite der Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen groß. Wir berücksichtigen die individuellen Herausforderungen, die bei den unterschiedlichen Tätigkeiten im Sicherheitsdienst eine Rolle spielen: von Objektschutz und Ermittlungsdiensten bis hin zur Bewachung von militärischen Anlagen und Kraftwerken.

Unsere Spezialisierungsschulungen:

  • Objektschutz
  • Waffensachkunde
  • Geld- und Werttransport
  • Kaufhausdetektive/Doorman/Shopguard
  • Hafensicherheit/ISPS-Code
  • Luftsicherheit
  • ÖPNV-Bewachung
  • Empfangs- und Pfortendienst
  • Brandschutzhelfer/Brandwachen
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Mit auf Menschen und Märkte abgestimmten Schulungskonzepten, behördlich zertifiziert und 100% professionell, finden Arbeitgeber und Arbeitnehmende bei der RASW die erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gerne erstellen wir Ihnen auch individuelle Schulungskonzepte, die auf Ihren Bedarf abgestimmt sind.

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Flughäfen und Luftsicherheit

Es gibt wohl kaum einen sensibleren Bereich als Flughäfen, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht. Gemäß § 3 Absatz 5 der Luftsicherheitsschulungsverordnung und der DVO (EU) 2015/1998 sind Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen und Beteiligte der sicheren Lieferkette zu regelmäßigen Fortbildungen gesetzlich verpflichtet.
Mit unserem ganzheitlichen Schulungsangebot für die Aus- und Weiterbildung von Kontrollkräften an Flughäfen sorgen wir für die optimale Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden.

Je nach Wohnort der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bieten wir Präsenzschulungen oder Online-Trainings mit unserem behördlich zertifizierten Operativen Röntgensystem und damit die Möglichkeit, sowohl das Training als auch die Fortbildung der Röntgenbildauswertung in einem gesicherten Online-Portal zu absolvieren. Für die Schulung der verschiedenen Personengruppen dürfen nur behördlich zertifizierte Ausbilder eingesetzt werden, die für die unterschiedlichen Kapitel der DVO (EU) 2015/1998 eine Zulassung haben.

Dementsprechend werden unsere Fortbildungen ausschließlich von behördlich zertifizierten und zugelassenen Trainern durchgeführt und nach jeder Schulung bescheinigt.
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